ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Werkleistungen von FLOWERCAKE by Julia, Gertenbachstr. 35, 42899 Remscheid, E-Mail: kontakt(a)flowercakebyjulia.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks: Herstellung von Torten/Kuchen auf Bestellung.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung des Werks werden individualvertraglich geregelt. Der Auftragnehmer hat zum vereinbarten Termin die in Auftrag gegebene Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung des Werks nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung erfolgt lediglich in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen wie für eigene Leistungen.
2.6 Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB ergänzend gelten.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und wird grundsätzlich sofort nach der Abnahme des Werkes fällig.
Bei individuell angefertigten Torten, Sonderbestellungen sowie Projekten mit einem Gesamtauftragswert ab EUR 250,00 ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist sofort nach Auftragsbestätigung zu leisten.
Die Bearbeitung des Auftrags sowie die verbindliche Terminreservierung erfolgen erst nach Eingang der Anzahlung. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung bzw. vor Auslieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Abnahme
Nach der Fertigstellung des Werks wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist.
6. Widerrufsrecht
6.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
6.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Produkte, die schnell verderben oder deren Verfallsdatum überschritten werden könnte. Dies betrifft insbesondere unsere Konditoreiwaren wie Torten, Gebäck und andere frische Backwaren.
6.3 Widerruf vor Abholung oder Lieferung
Das Widerrufsrecht besteht nur, solange der Kunde die bestellten Waren noch nicht abgeholt oder erhalten hat. Nach Abholung oder Lieferung der Ware erlischt das Widerrufsrecht.
6.4 Widerrufsrecht bei maßgeschneiderten Produkten
Für individuell angefertigte Produkte, wie z. B. speziell angefertigte Torten oder Gebäck, besteht kein Widerrufsrecht, sobald der Auftrag durch FLOWERCAKE by Julia bestätigt wurde und die Herstellung begonnen hat.
6.5 Widerruf des Vertrags
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (FLOWERCAKE by Julia, Gertenbachstr. 35, 42899 Remscheid, E-Mail: kontakt@flowercakebyjulia.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Der Kunde kann hierfür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
6.6 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs wird FLOWERCAKE by Julia dem Kunden bereits erhaltene Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (sofern berechnet), innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zurückerstatten. Bei schnell verderblichen Produkten wie Torten, Gebäck und anderen frischen Backwaren besteht nach Abholung oder Lieferung kein Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Widerruf vor Beginn der Herstellung oder Lieferung erfolgt.
7. Stornierung und Rückerstattung bei Bestellungen mit Anzahlung
7.1 Für individuell angefertigte Produkte ist eine Stornierung nach Auftragsbestätigung und Produktionsbeginn nicht mehr möglich. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
7.2 Mit Eingang der Anzahlung gilt der Vertrag als bestätigt. Die Produktion beginnt nach Eingang der Anzahlung, und eine Rückerstattung ist danach ausgeschlossen.
7.3 Sollte der Kunde vor Fertigstellung oder Lieferung widerrufen, erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn der Widerruf vor Beginn der Herstellung erfolgt.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Bei leicht verderblichen Waren, insbesondere Torten, Kuchen und sonstigen Backwaren, sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
8.3 Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen. Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Transport oder Handhabung durch den Kunden werden nicht übernommen.
8.4 Geringfügige, handwerklich bedingte Abweichungen in Form, Farbe oder Dekoration stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
8.5 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von FLOWERCAKE by Julia Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dies möglich und zumutbar ist.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von FLOWERCAKE by Julia.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei übernommenen Garantien.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.4 Soweit der Kunde dem Auftragnehmer Vorlagen, Designs oder Materialien zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt FLOWERCAKE by Julia von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Rechtsverletzung des Kunden beruhen.
10.5 Zusätzliche Haftungsregeln (wie in Punkt 8 „Haftung“ aus deinen Vorgaben) gelten für Allergene, verspätete Abholung, höhere Gewalt etc.
11. Datenschutz und Verschwiegenheit
11.1 Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden Vorgänge streng vertraulich.
11.2 FLOWERCAKE by Julia verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere DSGVO und BDSG – einzuhalten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
